vielmehr

vielmehr

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viel|mehr [fi:l'me:ɐ̯] <Adverb>:
im Gegenteil; genauer, richtiger gesagt:
er verehrt sie, vielmehr er liebt sie; man sollte ihn nicht verurteilen, vielmehr sollte man ihm helfen; nicht er, vielmehr sie war gemeint; ich kann dir darin nicht zustimmen, vielmehr bin ich/ich bin vielmehr der Meinung, dass …; <oft verstärkend nach der Konjunktion »sondern«> das ist kein Spaß, sondern vielmehr bitterer Ernst.
Syn.: dagegen, eher, 2 lieber, 2 mehr.

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viel|mehr 〈a. [-′-] Konj.; korrigierendrichtiger, besser, eher ● ich glaube nicht, dass er das kann, ich bin \vielmehr der Meinung, dass man ihm sogar helfen sollte

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1viel|mehr [auch: …'me:ɐ̯ ] <Adv.> [mhd. vil mer, ahd. filo mer]:
drückt aus, dass eine Aussage einer vorausgegangenen [verneinten] Aussage entgegengesetzt wird, diese berichtigt od. präzisiert; im Gegenteil; genauer, richtiger gesagt:
er verehrt sie, v. er liebt sie;
er ist dick, v. korpulent;
<oft verstärkend nach der Konj. »sondern«:> das ist kein Spaß, sondern v. bitterer Ernst.
2viel|mehr [auch: …'me:ɐ̯ ] <Konj.> [zu: 1vielmehr]:
sondern.

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viel|mehr [auch: -'-; mhd. vil mer, ahd. filo mer]: I. <Adv.> drückt aus, dass eine Aussage einer vorausgegangenen [verneinten] Aussage entgegengesetzt wird, diese berichtigt od. präzisiert: im Gegenteil; genauer, richtiger gesagt: er verehrt sie, v. er liebt sie; er ist dick, v. korpulent; Es stehen Betten darin, v. Bettstellen, ein paar Holzlatten, die mit Drahtgeflecht bespannt sind (Remarque, Westen 32); Da fiel ihnen ein, dass nicht nur die Spanier ..., dass v. auch deren Verwandte, die Portugiesen, sterblich waren (Jacob, Kaffee 113); Die Tätigkeiten der Beamten, Offiziere, Richter ... rechtfertigen sich weniger am Einzelinteresse als v. am Dienst an der Allgemeinheit (Fraenkel, Staat 326); ich kann dir darin nicht zustimmen, v. bin ich der Meinung/ich bin v. der Meinung, dass er im Recht war; Dieses letztere Ergebnis ist nicht die Folge von Preissteigerungen, v. ist der Verbraucher anspruchsvoller geworden (Herrenjournal 3, 1966, 22); Die Verfahrensregeln des englischen Parlaments sind nicht in einer einheitlichen Geschäftsordnung niedergelegt. Sie beruhen v. auf ... (Fraenkel, Staat 233); <oft verstärkend nach der Konj. „sondern“:> das ist kein Spaß, sondern v. bitterer Ernst; die öffentliche Meinung ... veränderte sich nicht so sehr wegen des atomaren Gleichstands, sondern v. wegen der Wandlungen in Russland selbst (Dönhoff, Ära 109); Man aß ihn (= Mangold) übrigens selten allein, sondern v. mit Linsen oder Saubohnen und vor allem mit Senf (André [Übers.], Essen 28). II. <Konj.> sondern: Er spendierte jedem Mitarbeiter ein Fahrrad. Keine Stahlrosse von der Stange, v. stabile Tourenräder (natur 3, 1991, 72); Es handelte sich also nicht darum, die Unmöglichkeit der Leidenschaft zu demonstrieren, v. darum, ihre äußersten Möglichkeiten ahnen zu lassen (Kronauer, Bogenschütze 396).

Universal-Lexikon. 2012.

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